Aufnahmeverfahren

Alle interessierten Eltern melden ihre Kinder über das zentrale Portal der Stadt Landau unter: https://www.webkita1.de/kitaki... an. Diese Anmeldung ist für beide Parteien unverbindlich. Rechtzeitig vor dem gewünschten Eintrittsdatum führt das Kollegium mit den Erziehungsberechtigten ein pädagogisches Gespräch über die Grundlagen der Waldorfpädagogik und den Entwicklungsstand des Kindes. 

Besteht Einvernehmen, erfolgt ein Gespräch der Eltern mit dem Vorstand, in dem u.a. auf die finanziellen Regelungen und die erforderliche Elternarbeit eingegangen wird.

Die Aufnahme des Kindes wird mit dem Abschluss eines Aufnahmevertrages zwischen Eltern und Träger rechtskräftig.


Platzvergabe:

Ob wir ein Kind in unseren Kindergarten aufnhemen können, ist an verschiedene Faktoren gebunden:

Die Platzvergabe richtet sich nach:

(Faktoren sind individuell und nicht nach der hier aufgelisteten Reihenfolge zu betrachten)

- der Anzahl der Plätze die im jeweiligen Kindergartenjahr zu vergeben sind

- dem Wohnort, es sind nur begrenzte Plätze aus dem Raum SÜW zu vergeben

- dem Anmeldedatum

- dem Alter und dem Geburtsmonat des Kindes

- ob Plätze für dreijährige oder zweijährige Kinder zu vergeben sind

- ob Geschwisterkinder im Kindergarten sind

- ob die Spielgruppe besucht wird

Beiträge und sonstige Kosten

(siehe Kindergartenordnung im Downloadbereich)